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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 20.03.1996, 15:37 Uhr.

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Brand/Lübeck/Haftprüfung
(Übersicht) Lübeck: Wegen Brandstiftung beschuldigter Libanese bleibt in Haft - Verteidiger kündigt Beschwerde an

Lübeck (dts Nachrichtenagentur/ddpADN). Der Libanese Safwan E., der beschuldigt wird, den Brand in einer Lübecker Asylbewerberunterkunft gelegt zu haben, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Als Ergebnis eines mündlichen Haftprüfungstermins am Mittwoch vor dem Amtsgericht Lübeck sei ein neuer Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen worden, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille mit. Die Ermittlungsbehörde wirft dem 21jährigen Flüchtling mehrfachen vollendeten sowie versuchten Mord, besonders schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vor. Bei dem bisher folgenschwersten Brand in einem Asylbewerberheim in Deutschland waren am 18. Januar zehn Menschen getötet und 38 zum Teil schwer verletzt worden.

Der ursprüngliche Haftbefehl gegen Safwan E. vom 20. Januar sei von dem Haftrichter aufgehoben worden, da der dort "zugrunde gelegte Streit zwischen einem namentlich benannten Hausbewohner und dem Beschuldigten durch die Ermittlungen bislang nicht verifiziert werden konnte", erklärte der Oberstaatsanwalt. Jedoch sei es bei den "rechtlichen Vorwürfen" gegen den Beschuldigten geblieben. Der Lübecker Verteidiger, Hans-Jürgen Wolter, kündigte an, Beschwerde gegen die Fortdauer der Haft seines Mandanten einzulegen.

Safwan E., der selbst mit seiner Familie in dem abgebrannten Haus wohnte, war am 20. Januar festgenommen worden, weil ein Sanitäter der Feuerwehr gegenüber der Polizei ausgesagt hatte, daß der 21jährige ihm gegenüber während der Rettungsmaßnahmen vor Ort die Brandstiftung zugegeben habe. Daraufhin hatte die Polizei drei am Tag nach dem Feuer unter dem Verdacht der Brandstiftung festgenomme deutsche Jugendliche wieder freigelassen.

Ende Februar teilte die Staatsanwaltschaft mit, daß sich der Verdacht gegen Safwan E. aufgrund von in der Justizvollzugsanstalt abgehörten Gesprächen mit Verwandten und Freunden erhärtet habe. Der Beschuldigte hat jedoch von Anfang an seine Unschuld beteuert und erklärt, die Aussage des Sanitäters beruhe ebenso wie die polizeilichen Schlußfolgerungen aus den abgehörten Gesprächen auf sprachlichen Miverständnissen. Auch die anderen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft haben den Verdacht gegen Safwan E. mehrfach zurückgewiesen.

egg/wsd

201437 Mar 1996