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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 17.12.1996, 15:27 Uhr.

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lsa/pl/Finanzen/Sammlungen/Gesetz
Magdeburger Gesetz gegen unseriöse Geld-Sammlungen vorgelegt

Magdeburg (dts Nachrichtenagentur/ADN-lsa). Sachsen-Anhalt hat unseriösen Geld-Sammlungen und Spenden-Aufrufen den Kampf angesagt. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag einen Entwurf für ein Sammlungsgesetz, das Kriterien für Sammlungen nennt sowie Zuständigkeiten regelt. Innenminister Manfred Püchel (SPD) erklärte, das Gesetz solle dazu beitragen, daß in gutem Glauben gespendetes Geld auch wirklich einem guten Zweck zukommt. Unseriösen Machenschaften soll ein Riegel vorgeschoben und Unregelmäßigkeiten sollen ausgeschlossen werden. Damit würden Initiatoren von Sammlungen und Spender gleichermaßen geschützt.

Laut Gesetz dürfen Kinder nur Geld sammeln, wenn sie in Begleitung von Erwachsenen sind. Davon ausgenommen sind traditionelle Aktionen wie zum Jahresende die der Sternsinger.

Das Gesetz muß vom Landtag verabschiedet werden. Es löst die bislang noch aus DDR-Zeiten gültige Lotterie- und Sammlungsverordnung ab.

pae/gkw

171427 Dec 1996