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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 19.06.1997, 10:38 Uhr.

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Ratgeber/Finanzen/Rente
Zum 1. Juli ändert sich die Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Bonn (dts Nachrichtenagentur/ddpADN). Rentner dürfen ab 1. Juli mehr hinzuverdienen, ohne daß ihnen die Rente gekürzt wird. In den Genuß der Neuregelung kommen Altersrentenbezieher, die noch keine 65 Jahre alt sind, sowie Berufsunfähigkeitsrentner, berichtet der Bonner Informationsdienst "Teilzeitkräfte & Aushilfen". Auch Hinterbliebenenrentner können künftig mehr dazuverdienen. Hintergrund ist die Neufestsetzung des aktuellen Rentenwertes, der ab 1. Juli in Westdeutschland 47,44 Mark und in Ostdeutschland 40,51 Mark beträgt.

So kann ein noch nicht 65 Jahre alter Altersrentner bis zu 3.320,80 Mark (Ost: 2.835,70 Mark) "rentenunschädlich" hinzuverdienen, wenn er im letzten Jahr seiner Berufstätigkeit den Durchschnittsverdienst der Versicherten hatte und jetzt lediglich ein Drittel der Vollrente bezieht. Hat er weniger verdient, darf er mindestens die Hälfte dieses Spitzenbetrages dazuverdienen. Für Berufsunfähigkeitsrentner liegt der vergleichbare Spitzensatz bei 4.151 Mark in West- und bei 3.544,63 in Ost-Deutschland.

Wieviel im Einzelfall ohne Kürzungsfolgen hinzuverdient werden darf, hängt neben dem aktuellen Rentenwert von der Höhe des Arbeitsentgelts vor Rentenbeginn ab. Welcher Verdienst vor der Rente genau maßgebend war, geht aus dem Rentenbescheid hervor. Für die Erwerbsunfähigkeitsrentner bleibt es bei der bestehenden Regelung. Sie können bis zu 610 Mark (Ostdeutschland 520 Mark) rentenunschädlich dazuverdienen.

bei/tba

190838 Jun 1997