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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 06.09.1998, 20:55 Uhr.

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ADN0318 4 pl 96

Presse 29/Datenschutz/Post/
"Rhein-Zeitung" (Koblenz/Mainz)

"Das kann die Post drehen und wenden, wie sie will: Der Einsatz von Datensammlern für kommerzielle Werbezwecke ist ein Verstoß gegen den Datenschutz und damit ein Skandal. Schon unverschämt ist die Behauptung der Post, sie habe legal gehandelt. Schließlich seien keine Namen mit voller Adresse weitergegeben worden, betont der Noch-Monopolist. Wer die Fülle von Datenbanken auch nur ansatzweise kennt, dem ist klar, daß es für Computerexperten ein leichtes ist, Verknüpfungen verschiedener Datensätze herzustellen. Und flugs hat die werbende Wirtschaft Konsumentenprofile, von denen sie sonst nur träumen kann. Der Dienstleister Post hat seinen 'Zwangskunden', vor allem aber sich selbst einen Bärendienst erwiesen."

ADN

061855 Sep 1998