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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 17.09.1992, 12:40 Uhr.

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ADN1016 4 bl 215

Berlin/Justiz/Zeitschriftenwerber
Rentnerin um über 8.000 Mark geprellt: Ein Jahr Gefängnis

Berlin (dts Nachrichtenagentur/ADN-bln). Wegen Betrugs an einer 77jährigen Rentnerin aus dem Ostteil Berlins um mehr als 8.000 Mark und Urkundenfälschung wurde ein 32jähriger Zeitschriftenwerber aus Wedding am Donnerstag zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Schöffengericht Tiergarten versagte dem Angeklagten die von der Staatsanwältin beantragte Aussetzung der Strafe zur Bewährung angesichts mehrerer einschlägiger Betrügereien an älteren Menschen.

Der Angeklagte hatte im Juni 1991 die Rentnerin aufgesucht und ihr angeboten, von ihr bezogene Zeitschriften abzubestellen, wofür sie allerdings noch 1.200 Mark bezahlen müßte. Weil die gutgläubige Frau ihm den Betrag übergab, wurde sie wenige Stunden später bei einem zweiten Besuch bedrängt für angeblich noch offene Rückstände weitere 1.400 Mark zu zahlen. Außerdem kassierte der Betrüger für drei neu bestellte Zeitschriften weitere 580 Mark.

Einige Tage später kündigte der Angeklagte der Rentnerin an, sein Chef werde sie gerichtlich belangen, wenn sie nicht nochmals 3.000 Mark an Rückständen zahlen würde. Da das Opfer nicht genügend Bargeld im Hause hatte, unterschrieb es einen Scheck, ohne einen Betrag einzusetzen. Der Angeklagte schrieb als Summe 5.500 Mark auf den Scheck und verwendete auch diese Summe für sich.

Die Rentnerin beklagte als Zeugin, daß ihr nach der Wende die Zeitschriftenabonnements von anderen Werbern aufgeschwatzt worden waren, sie bedauerte auf den redegewandten Angeklagten hereingefallen zu sein. Das Gericht schenkte ihren Aussagen in vollem Umfang Glauben. Der Angeklagte hatte behauptet, die Frau hätte ihm 5.500 Mark als Darlehen gegeben. Diese Summe wollte er wenige Tage später zurückgezahlt haben.

est/mwa

171040 Sep 1992