ADN0076 4 pl 101Agrar/Sozialreform
(Sperrfrist 1800) Agrarsozialreform soll zum 1. Januar 1994 in Kraft treten
Bonn (dts Nachrichtenagentur/ADN). Die Reform der landwirtschaftlichen Alterssicherung soll nach dem Willen der Bundesregierung am 1. Januar 1994 in Kraft treten. Damit würde nach der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der Unfallversicherung ein einheitliches Sozialrecht für selbständige Landwirte in ganz Deutschland gelten, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Ignaz Kiechle (CSU) am Montag in Bonn. Das Bundeskabinett werde noch vor Weihnachten über einen Referentenentwurf entscheiden.
Für die landwirtschaftliche Alterssicherung werde der Bund zusätzliche Mittel bereitstellen, kündigte Kiechle an. Damit könnten die Beiträge trotz des Rückgangs der Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten über mehrere Jahre stabil gehalten werden.
bob/hwa
021227 Nov 1992