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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 07.03.1992, 01:09 Uhr.

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ADN2004 4 al 125

USA/Toter/Lebensmittelmarken
Toter darf neuen Antrag für "Food Stamps" stellen

Washington (dts Nachrichtenagentur/ADN). Al Palanza aus Greenville im USA-Bundesstaat Südkarolina wird ab März keine Lebensmittelmarken mehr erhalten, "weil wir Nachricht erhielten, daß Sie verschieden sind. Gott schütze Sie." So hieß es in einem Brief der für "Food Stamps" zuständigen Behörde, der jetzt bei der Familie des Verstorbenen eingegangen ist. Doch könne Al, so lasen es die Hinterbliebenen mit nicht geringem Erstaunen, "einen neuen Antrag stellen, wenn es eine Veränderung der Umstände" gebe.

Der Direktor der Wohlfahrtsbehörde von Greenville County entschuldigte die Pietätlosigkeit mit den Vordrucken, die in solchen Fällen verwendet werden. Darin sei aber nicht das "Gott schütze Sie" enthalten. Dies habe ein Beamter aus eigenem Ermessen eingefügt. Warum jedoch der Hinweis auf den Neuantrag nicht gestrichen wurde, vermochte niemand zu erklären.

Künftig, so versicherte der Direktor, wolle man in Todesfällen taktvollere handschriftliche Briefe verschicken.

070009 Mar 1992