[zurück zur Suche]

 

Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 24.11.1992, 18:36 Uhr.

Die dts Nachrichtenagentur hält die umfangreichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Bei Fragen zu Sondernutzungsrechten oder Lizenzierung wenden Sie sich an unseren Vertrieb.

 

ADN0139 4 pl 140

Justiz/Rechtsanwälte/Zulassung
Keine Zulassung für Ex-DDR-Staatsanwalt als Rechtsanwalt

Berlin (dts Nachrichtenagentur/ADN). Der Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte in Berlin hat erstmals einem ehemaligen DDR-Staatsanwalt wegen dessen Mitwirkung an politischen Strafverfahren die Zulassung als Rechtsanwalt versagt. Die bereits am 7. September getroffene und mit "Unwürdigkeit" begründete Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig, wie Justizsprecherin Uta Fölster am Dienstag mitteilte.

Der Staatsanwalt war nach Angaben der Justiz von 1982 bis zum 2. Oktober 1990 als Staatsanwalt in der DDR tätig. Dabei habe er an weitaus mehr als 60 Verfahren gegen DDR-Bürger mitgewirkt, die die DDR verlassen oder mit Verwandten in der Bundesrepublik Kontakt aufnehmen wollten.

Der Ehrengerichtshof entschied, daß ein früherer DDR-Staatsanwalt, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum an politischen Verfahren tätig war und hierbei Freiheitsrechte unterdrückt habe, in "objektiver Hinsicht unwürdig" sei, in einem Rechtsstaat den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben. Frühestens im Jahr 1994 könne die vergangene Zeit es rechtfertigen, diese Tätigkeit nicht mehr zu berücksichtigen.

nth/kwi

241736 Nov 1992