ADN0153 4 pl 104Bundestag/Kriegsgräber
Kriegsgräbergesetz soll auc in Ostdeutschland gelten
Bonn (dts Nachrichtenagentur/ADN). Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft soll künftig auch im Osten Deutschlands gelten und auf die Opfer des kommunistischen Regimes ausgeweitet werden. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung behandelt wird. Die Kosten werden vom Kabinett für 1993 auf elf Millionen und für 1994 auf zwölf Millionen Mark beziffert.
Dem Entwurf zufolge sollen Personen, die bei Fluchtversuchen aus der ehemaligen DDR ums Leben kamen, als Opfer kommunistischer Gewaltherrrschaft aufgefaßt werden. Dazu gehören auch von sowjetischen Militärgerichten aus politischen Gründen zum Tode Verurteilte sowie politische Häftlinge, die in DDR-Gefängnissen ums Leben gekommen sind.
spa/mkl
281652 Oct 1992