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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 07.07.1992, 20:56 Uhr.

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ADN1202 4 pl 244

Presse/Justiz/BVG/Babyjahr
- RPT - RPT - RPT "Hamburger Abendblatt" zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

basis der rentenversicherung ist ein generationenvertrag: die arbeitsfaehigen sichern den alten den ruhestand. damit das klappen kann, muessen immer genuegend menschen da sein, die arbeiten koennen. je mehr kinder eine familie hat, desto groesser ist mithin ihr beitrag zum funktionieren des alterssicherungssystems. aber je mehr nachwuchs zu versorgen ist, um so weniger chancen hat auch die mutter, durch eigene berufstaetigkeit anrecht auf eine rente zu erwerben. denn wer nicht einzahlt, bekommt spaeter (bis auf die moegliche anrechnung von babyjahren) nichts. es ist also so, dass ausgerechnet diejenigen, die besonders viel zur sicherung des rentensystems auch in spaeteren jahren leisten, am ende selbst wenig aus der alterskasse bekommen. und dass umgekehrt ehepaare, die keine kinder haben und somit nicht in die rentenpolitische zukunft investieren, im alter ueberdurchschnittlich gut versorgt sind, weil sie sich auf zwei pensionen stuetzen koennen. das sieht das hoechste deutsche gericht als ungerechtigkeit an, die beseitigt werden muss. aber wie? sollen kinderlose kuenftig hoehere beitraege zahlen? wie wuerde sich das mit der leistungsbezogenheit der rente vertragen? soll es fuer beitragszahler pro kind einen bonus geben? auch hier wuerde sich die frage nach dem lohn-renten-bezug stellen. waere es gerecht, wenn die schlechtverdienende alleinstehende frau ohne kinder dem gutverdienenden geschaeftsmann mit zwei soehnen, zwei toechtern und einer nicht berufstaetigen frau ein beitragsopfer braechte? die probleme, so scheint es, sind allein ueber die rentenversicherung kaum zu loesen. man koennte andere wege gehen und beispielsweise ueber eine besteuerung streng nach der leistungsfaehigkeit kinderlose zusaetzlich zur kasse bitten. ueber die mehreinnahmen koennten im alter erziehungszeiten besser entgolten werden als mit den zur zeit zugebilligten 32 mark pro monat.

071856 Jul 1992