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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 28.10.1992, 19:11 Uhr.

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ADN1052 4 bl 95

Berlin/Justiz/Denkmalschutz/Schultheiß-Festsäle
Schultheiß-Festsäle in der Hasenheide bleiben unter Denkmalschutz

Berlin (dts Nachrichtenagentur/ADN-bln). Die "Schultheiß-Festsäle" in der Hasenheide in Kreuzberg bleiben denkmalgeschützt. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage der Eigentümergemeinschaft gegen die Eintragung in das Baudenkmalbuch der Stadt zurück. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß das Bauwerk "künstlerische, geschichtliche und stadtbildprägende Bedeutung" habe und sein Erhalt im allgemeinen Interesse liege.

Die denkmalgeschützte Anlage auf dem Grundstück Hasenheide 23 - 31 umfaßt den ehemaligen Kaisersaal einschließlich des westlich anschließenden Gastraums, das Foyer und die ehemalige Vorhalle. Hinzu kommen die im ersten Stock liegenden Räumlichkeiten. (Urteil VG 16 A 195.91)

dkg/aeg

281811 Oct 1992