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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 10.12.1993, 11:47 Uhr.

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Bundestag/Pflege
Pflegegesetze gegen SPD-Stimmen vom Bundestag beschlossen

Bonn (dts Nachrichtenagentur/ADN). In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Freitag die Gesetze für die Leistungen und die Finanzierung der geplanten Pflegeversicherung beschlossen. Die Koalition von CDU/CSU und FDP stimmte den Entwürfen in der Fassung des Vermittlungsausschusses zu, die Opposition lehnte sie ab. Für die Pflegegesetze stimmten 292 Abgeordnete, dagegen 217, sieben enthielten sich. Die SPD hat bereits angekündigt, daß sie das Paket zur Pflegeversicherung am nächsten Freitag mit ihrer Mehrheit im Bundesrat zu Fall bringen wird.

Das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz zur Finanzierung der Pflegeversicherung sieht zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber vom 1. April 1994 bis 30. Juni 1996 einen Lohnabschlag von zehn Prozent an zehn Feiertagen vor.

Alternativ dazu können die Arbeitnehmer auf einen Urlaubstag verzichten. Vom 1. Juli 1996 an soll dann eine 20prozentige Lohnkürzung an zehn Feiertagen eingeführt werden. Wahlweise ist der Verzicht auf einen zweiten Urlaubstag möglich.

Den Ländern wird die Möglichkeit eingeräumt, diese Regelungen durch die Streichung jeweils eines Wochenfeiertages zum 1. April 1994 und zum 1. Juli 1996 zu ersetzen. Damit könnte es zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Ländern kommen.

Nach dem beschlossenen Leistungsgesetz sollen die Zahlungen an die Pflegebedürftigen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesbeschluß des Bundestages gesteigert werden. Für die stationäre Pflege ist eine Erhöhung von durchschnittlich 2.100 auf 2.500 Mark und maximal 2.800 Mark vorgesehen.

Das Pflegegesetz insgesamt soll am 1. April 1994 in Kraft treten. Während die Beiträge ab diesem Zeitpunkt zu entrichten sind, sollen ambulante Leistungen ab 1. Juli 1994 und stationäre Leistungen ab 1. Juli 1996 gewährt werden.

Das Leistungsgesetz bedarf anders als das Finanzierungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates. Lehnt der Bundesrat das Leistungsgesetz am kommenden Freitag ab, so ist die Pflegeversicherung - bis auf weiteres - insgesamt gescheitert.

bei

101047 Dec 1993