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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 17.07.1993, 05:39 Uhr.

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ADN0033 4 pl 194

lsa/pl/Treuhand/IG Metall
IG Metall wirft Treuhandanstalt Erpressung vor - Treuhand lehnt Anschlußlösung für ABM-Kräfte ab

Magdeburg (dts Nachrichtenagentur/ADN-lsa). Als "Erpressung" hat die IG Metall in Magdeburg den Vorschlag der Treuhandanstalt zurückgewiesen, mehr Mittel für Arbeitsförderungsmaßnahmen bereitzustellen, wenn die Gewerkschaft einer weniger restriktiven Anwendung der Härtefallregelung zustimmt. "Die Treuhand hat durch den von ihr mitinitiierten Bruch des Tarifvertrages bereits zweistellige Millionensummen an Lohnkosten eingespart", sagte der 2. Bevollmächtigte Jörg Meding am Sonnabend in einem ADN-Gespräch. Jetzt sollten mit der Härtefallklausel die Arbeitnehmer erneut zur Kasse gebeten werden.

Die IG Metall sei in Ausnahmefällen bereit, die untertarifliche Entlohnung zu akzeptieren. Für Treuhandunternehmen aber werde dieses Modell keine Anwendung finden. Nach Medings Angaben laufen bis Dezember in der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalts 6.000 ABM-Stellen aus. Die Treuhand aber lehne eine Anschlußfinanzierung nach Paragraph 249 h Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ab.

Die Treuhandanstalt hatte in einem Rundbrief darauf hingewiesen, daß im Jahresplan 1993 lediglich 150 Millionen Mark für Sanierungsprojekte nach Paragraph 249 h AFG vorgesehen sind. Eine Einbeziehung von aus AB-Maßnahmen ausscheidenden Arbeitnehmern in die Förderung sei der THA nicht möglich. Die Treuhandanstalt habe der IG Metall allerdings angeboten, durch Anwendung der Härteklausel der Metalltarifverträge weitere Mittel verfügbar zu machen, heißt es in dem Schreiben weiter. (folgt ausführlich)

ste/cte/jor

170339 Jul 1993