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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 21.02.1993, 18:58 Uhr.

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ADN0097 4 pl 120

Presse/Tarife/Metall
"neue zeit" (berlin)

"eine kuendigung der metalltarifvertraege durch die arbeitgeber wie jetzt in sachsen hat es in der bundesrepublik noch nicht gegeben. juristisch ist die tarifauseinandersetzung ein novum. so koennte es dazu kommen, dass erstmalig ein tarifkampf vor arbeitsgerichten entschieden wird. sollten die parteien nicht an den verhandlungstisch zurueckfinden, koennte die gewerkschaft mit einiger aussicht auf erfolg klagen. wenn naemlich die arbeitgeber die zahlung der vorgesehenen lohnerhoehung verweigern, haben die beschaeftigten ein sogenanntes zurueckhaltungsrecht. sie koennten ihre arbeitsleistung verweigern, ohne den lohnanspruch zu verlieren. vorteil fuer die ig metall: es brauchte noch nicht einmal gestreikt zu werden. die unternehmen muessten im einzelfall ihre wirtschaftliche notlage nachweisen, die mit einer lohnerhoehung entstuende. nachteil fuer die arbeitgeber: ihre firmen bekommen fuer jedermann durchschaubare ,glaeserne taschen'."

han

211758 Feb 1993