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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 28.05.1993, 16:08 Uhr.

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ADN2130 4 pl 161

lsa/pl/Paragraph 218/AOK
AOK-Geschäftsführer: Karlsruher Entscheidung gegen die Menschen

Magdeburg (dts Nachrichtenagentur/ADN-lsa). Der Karlsruher Urteilsspruch zur Neufassung des Paragraphen 218 hat nach Auffassung von AOK-Landesgeschäftsführer Günter Kasten besonders für die Frauen in den neuen Bundesländern schwerwiegende Folgen. Damit sei es den Krankenkassen künftig auch nicht mehr möglich, bei sozialer Indikation die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu übernehmen, sagte er am Freitag dem ADN. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sei gegen die Menschen gerichtet.

Allein 1992 hatte die 580.000 Mitglieder zählende AOK Magdeburg für Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche rund 4,5 Millionen Mark ausgegeben. Nach Ansicht von Kasten trifft die jetzige Regelung in erster Linie die sozial Schwachen, die die Kosten von 200 bis 350 Mark je Krankenhaustag nicht aufbringen können. Letztlich bleibe nur die Möglichkeit, auf andere Länder auszuweichen oder das Kind auszutragen. Es sei nicht auszuschließen, daß sich quasi ein "schwarzer Markt" bilde, der unter unwürdigen Bedingungen einen Schwangerschaftsabbruch ermögliche.

Kasten kündigte an, daß in den nächsten Wochen die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Bundesregierung über die Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beraten werden.

kpv/cte/mkl

281408 May 1993