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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 11.05.1993, 17:50 Uhr.

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lmv/pl/Landtag/Landesverfassung
Landtag beschließt über Landesverfassung - Endgültige Annahme jedoch erst mit Volksentscheid im nächsten Jahr

Schwerin (dts Nachrichtenagentur/ADN-lmv). Mecklenburg-Vorpommerns Landtag schließt in dieser Woche die Beratung über die neue Landesverfassung ab. Das Verfassungswerk steht am Mittwoch zur ersten Lesung im Landesparlament an. Bereits am Freitag soll die Verfassung in einer Sondersitzung verabschiedet werden. Anschließend ist im Thronsaal des Schweriner Schlosses eine feierliche Übergabe der neuen Verfassung von Landtagspräsident Rainer Prachtl (CDU) an Ministerpräsident Berndt Seite (CDU) statt.

Nach der offiziellen Verkündung im Gesetzesblatt des Landes wird die Verfassung jedoch nur vorläufig in Kraft treten. Endgültig wird bei einem Volksentscheid, der parallel zur Kommunalwahl am 12. Juni nächsten Jahres durchgeführt werden soll, über die Annahme der Verassung entschieden. Einige Regelungen der neuen Landesverfassung werden zudem erst mit Beginn der neuen Legislaturperiode des Landtages in Kraft treten. Dazu gehören etwa die Aufstockung der Parlamentssitze von 66 auf 71 und die Wahl des Bürgerbeauftragten durch das Landesparlament.

Die neue Landesverfassung war von einer überparteilichne Kommission erarbeitet worden, in der neben Vertretern der vier Landtagsfraktionen, CDU, SPD, Linke Liste/PDS und FDP auch die Bürgerbewegungen und Bündnis 90/Grüne mitgearbeitet hatten. Mit Ausnahme der LL/PDS hatten alle Beteiligten dem Entwurf zugestimmt.

In der Verfassung sind unter anderem weitgehende Kontrollrechte des Parlaments verankert. Außerdem wurden Volksbegehren und Volksentscheid als plebiszitäre Elemente in den vorliegenden Entwurf aufgenommen.

brd/muc

111550 May 1993