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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 28.01.1994, 11:56 Uhr.

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Justiz/Weltwirtschaftsgipfel/Bayern
Prozeß um Polizeieinsatz beim Wirtschaftsgipfel geht weiter

München (dts Nachrichtenagentur/ddp/ADN). Ein Ende der verschiedenen Zivil- und Verwaltungsgerichtsprozesse infolge des umstrittenen Polizeieinsatzes beim Münchener Weltwirtschaftsgipfel am 6. Juli 1992 ist noch nicht abzusehen. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) ließ gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) München vom Dezember vergangenen Jahres Berufung einlegen, das den Polizeieinsatz gegen einen jungen Mann als rechtswidrig festgestellt hatte. Schon aus "grundsätzlichen Erwägungen" könne das Urteil nicht hingenommen werden, erklärte Beckstein am Freitag in München.

Der Innenminister bemängelte an dem VG-Urteil, daß der Kläger für seine Behauptung, von der Polizei am Rande der Eröffnungszeremnoie des Gipfels getreten und geschlagen worden zu sein, keinen Beweis antreten mußte. "Wenn sich Kläger mit bloßen Behauptungen durchzusetzen vermögen, kann die Polizei Großdemonstrationen in Bayern nicht mehr ordnungsgemäß begleiten", meinte Beckstein. Der CSU-Politiker begrüßte dagegen die Feststellung des Gerichts, wonach die Sicherstellung einer von dem jungen Mann mitgeführten Trillerpfeife rechtmäßig gewesen sei.

Der Innenminister lehnte außerdem einen Vergleichsvorschlag der neunten Zivilkammer beim Landgericht München vom 20. Dezember vergangenen Jahres ab. In dem Prozeß geht es um die Schadensersatzforderung eines Gipfel-Demonstranten. Der Polizeieinsatz gegen die Störer sei insgesamt rechtmäßig gewesen. Daher gebe es keinerlei Anlaß für einen Vergleich, sagte Beckstein. Die Sache müsse schon wegen eventuell noch bevorstehender anderer gerichtlicher Verfahren "grundsätzlich geklärt" werden.

rmu/jor

281056 Jan 1994