[zurück zur Suche]

 

Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 28.01.1994, 12:52 Uhr.

Die dts Nachrichtenagentur hält die umfangreichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Bei Fragen zu Sondernutzungsrechten oder Lizenzierung wenden Sie sich an unseren Vertrieb.

 

ADN0073 4 pl 228

Rechtsausschuß/Eigentum/Gesetz
Öffentliche Anhörung durch Rechtsausschuß des Bundestages in Berlin

Berlin (dts Nachrichtenagentur/ddp/ADN). Der Rechtsausschuß des Bundestages hat am Freitag im Berliner Reichstag Stellungnahmen von Interessensverbänden und Sachverständigen zum Entwurf des umstrittenen Sachenrechtsänderungsgesetzes eingeholt. In der öffentlichen Anhörung wurden sachliche, aber auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf des Bundesjustizministeriums ausgesprochen.

Mit dem neuen Gesetz soll eine Anpassung der Eigentumsverhältnisse in den neuen Bundesländern an das bürgerliche Rechtssystem erreicht werden. In der DDR war die Errichtung von Gebäuden zumeist nicht mit dem Eigentumserwerb des Baugrundstücks verbunden. Der Boden wurde den Nutzern vom Staat zur Verfügung gestellt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sollen Grund- und Gebäudeeigentum aber grundsätzlich in einer Hand liegen. Der Gesetzentwurf sieht demzufolge vor, daß die ostdeutschen Eigenheimbesitzer den zu ihrem Haus gehörenden Boden kaufen oder pachten können.

In der Anhörung wurde sowohl von den Sachverständigen als auch von den Interessensverbänden erhebliche Kritik an den geplanten Regelungen vorgebracht. Insbesondere hinsichtlich der Kauf- beziehungsweise Pachtkonditionen für die derzeitigen Nutzer von Grundstücken fand der Entwurf so gut wie keine Zustimung. Prof. Hans Bruder vom Mieterbund Land Brandenburg sprach von Lotteriegewinnen der deutschen Einheit für die Alteigentümer, die Erben oder die Erben der Erben, während Christian Rietschel vom Landesverband Sächsischer Haus- und Grundstückseigentümer Verbitterung und Enttäuschung über den Rechtsstaat konstatierte, der zulasse, daß die Grundeigentümer wieder die Geprellten seien. Rechtssicherheit und Rechtsfriede, so der Sachverständige, Rechtsanwalt Bernd Hoffmeister, seien mit dem derzeitigen Entwurf nicht zu erreichen.

hha/jor

281152 Jan 1994