[zurück zur Suche]

 

Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 22.09.1994, 14:01 Uhr.

Die dts Nachrichtenagentur hält die umfangreichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Bei Fragen zu Sondernutzungsrechten oder Lizenzierung wenden Sie sich an unseren Vertrieb.

 

ddp/ADN1027 4 pl 163

bln/pl/Abgeordnetenhaus/Wahlwerbung
FU-Magazin darf künftig keine Wahlwerbung drucken

Berlin (dts Nachrichtenagentur/ADN-bln). Dem Magazin der Freien Universität Berlin "FU-Nachrichten" ist es künftig verboten, Wahlwerbung von Parteien aufzunehmen. Das hat FU-Präsident Johann W. Gerlach entschieden, wie Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus mitteilte. Grund für diese Anweisung ist eine halbseitige Anzeige der PDS, die im August erschien.

Der FU-Präsident habe in einer Sitzung des Akademischen Senats bedauert, "daß die Presse- und Informationsstelle die Bedeutung der Partei-Anzeige verkannt" habe, erklärte der Senator. Zwar sei die Aufnahme von Anzeigen nicht verbotener Parteien grundsätzlich rechtlich möglich, doch stehe der FU-Präsident auf dem Standpunkt, daß die "FU-Nachrichten" kein öffentlich-rechtliches Medium derart sind, "daß eine Pflicht zur Aufnahme von Wahlwerbungs-Anzeigen politischer Parteien besteht".

In seiner zweiten Sitzung nach der Sommerpause wird sich das Parlament in einer Aktuellen Stunde auf FDP-Antrag mit Fragen der Wirtschaftsförderung beschäftigen. Außerdem stehen zwei Große Anfragen über die Nutzung der Berliner Schiffahrtswege zur Entlastung des Straßenverkehrs sowie zur Stärkung der Frauenpolitik durch den Senat auf der Tagesordnung.

lun/mwa

221201 Sep 1994