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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 31.01.1994, 07:42 Uhr.

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Arbeit+Soziales/Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Freibrief für Fehlen

Köln (dts Nachrichtenagentur/ddp/ADN). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bei Zweifeln des Arbeitgebers kein genereller Freibrief für einen Arbeitnehmer, dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Köln, unter Berufung auf ein Urteil des hessischen Landesarbeitgerichts mitteilte, muß der Arzt im Konfliktfall belegen, daß die Krankheit des Arbeitnehmers seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.

In der Urteilsbegründung heißt es, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "kann ohne Beweiswert sein, wenn sich der Arzt ersichtlich nicht mit den Auswirkungen der Krankheit auf die von dem Arbeitnehmer zu leistende Arbeit auseinandergesetzt hat und der Arbeitgeber Tatsachen vorträgt, die die Behauptung des Arbeitnehmers erschüttern". Damit wies das Gericht die Klage eines kaufmännischen Angestellten gegen seine fristlose Kündigung zurück, die er nach einem knappen Jahr der Anstellung und vier Abmahnungen wegen unentschuldigten Fehlens erhalten hatte.

hoe

310642 Jan 1994