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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 20.02.1995, 14:09 Uhr.

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ddp/ADN0200 4 pl 174

Immobilien/Frist
Wichtige Frist für Immobilienbesitzer in neuen Ländern endet im März

Berlin (dts Nachrichtenagentur/ddpADN). Für Eigentümer ehemals staatlich verwalteter Grundstücke in den neuen Bundesländern und Berlin läuft am 31. März eine wichtige Frist ab. Wenn im Grundbuch Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden eingetragen sind, können die Besitzer derzeit grundsätzlich prüfen lassen, ob und in welcher Höhe sie diese Belastungen zu übernehmen haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der Grundstückseigentümer den Gläubiger des Grundpfandrechts oder die Sparkasse, in deren Geschäftsbereich das Grundstück liegt, bis zum 31. März schriftlich um eine Beschränkung der Übernahme der Grundstücksbelastung bittet. Darauf verwies der Präsident des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Hansjürgen Schäfer, am Montag in Berlin.

Die Ausschlußfrist betrifft im wesentlichen solche Fälle, in denen der staatliche Verwalter Aufbauhypotheken zur Sicherung von Darlehen für die Durchführung von Baumaßnahmen aufgenommen hat. Diese zumeist zugunsten von Kreditinstituten eingetragenen Aufbauhypotheken braucht der Grundstückseigentümer in der Regel nur in eingeschränktem Umfang zu übernehmen. So sind pauschale Abschläge je nach Anzahl der Wohn- oder Geschäftseinheiten des Gebäudes vorgesehen, um den inzwischen veränderten wertmäßigen Auswirkungen damaliger Baumaßnahmen Rechnung zu tragen.

hwa/jor

201309 Feb 1995