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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 01.02.1995, 13:47 Uhr.

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Hochwasser/Mieterbund
Hochwasser: Vermieter in Ausnahmefällen schadensersatzpflichtig

Köln (dts Nachrichtenagentur/ddp/ADN). In Ausnahmefällen können hochwassergeschädigte Mieter Schadensersatz gegenüber den Vermietern geltend machen. Dies sei der Fall, wenn der Vermieter seine Informationspflicht verletzt hat oder Schäden auf bauliche Mängel zurückgehen, die der Vermieter zu verantworten hat, teilte der Deutsche Mieterbund am Mittwoch in Köln mit.

In hochwassergefährdeten Gebieten gehöre es zu den Pflichten des Vermieters, Vorkehrungen zu treffen und die Mieter auf Überschwemmungsgefahren hinzuweisen. Andernfalls sei er schadensersatzpflichtig. Die Informationspflicht gilt nach Aussage des Mieterbundes aber nur, wenn der Mieter nicht wissen konnte, daß seine Wohnung im hochwassergefährdeten Gebiet liegt.

Wenn Hochwasserschäden auf bauliche Mängel zurückzuführen sind, müsse der Vermieter herhalten. Dies könne bei mangelhaft isolierten Kellern oder nicht funktionstüchtigen Rückstauventilen der Fall sein. Kann die Wohnung nicht oder teilweise nicht genutzt werden, bestehe die Möglichkeit der Mietminderung. Deren Höhe richte sich nach dem Ausmaß, in dem die Wohnung nicht mehr bewohnt werden kann. Anders sehe es bei Gewerberäumen aus, betonte der Interessensverband. Da könne das Recht auf Mietminderung per Mietvertrag eingeschränkt werden.

loe/tba

011247 Feb 1995