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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 31.07.1995, 16:38 Uhr.

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ddp/ADN0244 4 vm 150

lmv/vm/Kriminalität/Bützow/Ausbruch
Häftlingsausbruch in Bützow nur durch Versäumnisse in JVA möglich

Bützow (dts Nachrichtenagentur/ADN-lmv). Der Ausbruch der vier Häftlinge aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow war nur durch Versäumnisse des Anstaltspersonals möglich. Wie Justizstaatssekretär Joachim Babendreyer (SPD) nach einer Besichtigung der JVA am Montag erklärte, ist das Freihofgelände, aus dem die vier geflohen sind, nicht ordnungsgemäß überwacht worden. Die zuständigen Beamten hätten sich nur in "unregelmäßigen Abständen" und im Wechsel um die Aufsicht gekümmert. Die disziplinarrechtlichen Konsequenzen dieses Verhalten würden derzeit geprüft, kündigte Babendreyer an.

Nach Darstellung des Staatssekretärs stammt die Leiter, mit der die vier Häftlinge geflüchtet sind, aus einem ehemaligen Bastelraum. Zu diesem habe einer der Geflüchteten Zugang gehabt. Zum Zeitpunkt der Flucht hätten sich die Häftlinge im Freihof befunden. Von dort hätten sie mit Hilfe der Leiter die erste Mauer überstiegen und seien dann zur Außenmauer gelangt. Auf ihrem Weg dorthin hätten sie nach Darstellung von Babendreyer eigentlich von einem Wachturm aus gesehen werden müssen. Warum sie unbemerkt geblieben seien, sei noch unklar.

mig/hwa

311438 Jul 1995