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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 25.10.1995, 15:20 Uhr.

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lmv/pl/Landtag/ÖPNV
(Ausführlich ddp/ADN 0303 pl) Landtag verabschiedet ÖPNV-Gesetz

Schwerin (dts Nachrichtenagentur/ADN-lmv). Mecklenburg-Vorpommern verfügt seit Mittwoch über ein eigenes Gesetz zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Landtag verabschiedete gegen die Stimmen der PDS einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Die zugleich beratene Volksinitiative von Bündnis 90/Die Grünen wurde in die Ausschüsse überwiesen.

Das Gesetz von CDU und SPD schafft die Grundlagen und Rahmenbedingungen für den Nahverkehr im Land. Es soll damit eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Teilen des Landes gewährleistet werden. Landkreise und Städte entscheiden selbst über Art und Umfang des straßengebundenen ÖPNV. Der Schienennahverkehr geht in die Zuständigkeit des Landes über. Die Finanzverantwortung für den ÖPNV liegt bei den jeweiligen Trägern.

Das Land bekommt aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes bis 1997 rund 700 Millionen Mark. Diese Gelder können zum Teil auch an die Kommunen fließen. Damit werde eine "bürgerfreundliche Gestaltung" des ÖPNV sichergestellt, sagte Wirtschaftsminister Harald Ringstorff (SPD). Es seien die Voraussetzungen für einen "ökologisch und ökonomisch" vernünftigen Personennahverkehr geschaffen worden. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Ulrich Born, bezeichnete das Gesetz als "guten Kompromiß".

Zusammen mit dem Entwurf von CDU und SPD wurde in der Debatte auch die Volksinitiative zum ÖPNV beraten. Die Initiatoren hatten dafür die nach der Landesverfassung erforderlichen 15.000 Unterschriften gesammelt. In dem Entwurf der Volksinitiative sollte der ÖPNV als Pflichtaufgabe definiert werden. Nach Ansicht von Wirtschaftsminister Ringstorff wäre dies aber ein "zentralistischer Eingriff" in die Befugnisse der Städte und Gemeinden. Zudem seien die Ziele der Initiative nicht zu finanzieren. Abgelehnt wurde von CDU und SPD auch ein Gesetzentwurf der PDS zum ÖPNV.

Bei der Opposition stieß diese Verfahrensweise auf scharfe Kritik. Die PDS-Fraktionsvorsitzende Caterina Muth sagte, das Gesetz von CDU und SPD sei "enttäuschend", der Umgang mit der Volksinitiative sogar "verwerflich". Es gehe lediglich um "Machterhalt". Die PDS beantragte daher eine dritte Lesung des ÖPNV-Gesetzes, um die Volksinitiative doch noch beraten zu können. Auch dies wurde von CDU und SPD abgelehnt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Claus Gerloff, begründete die Verabschiedung des Gesetzes auch mit Zeitdruck. Vom 1. Januar 1996 an sei das Land nach Bundesrecht für den ÖPNV zuständig. Dafür müsse jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, sagte er.

mig/gbt

251420 Oct 1995