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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 30.08.1995, 22:55 Uhr.

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ddp/ADN0484 4 pl 172

Presse 66/Sozialreform
"Neue Osnabrücker Zeitung"

"das von der bundesregierung im rahmen der sozialhilfereform geplante generelle lohnabstandsgebot von 15 prozent zwischen untersten tarifloehnen und -gehaeltern sowie sozialhilfesaetzen wird zu recht von dgb und spd kritisiert. schon die berechnung ist voellig unrealistisch: massstab ist eine fuenfkoepfige familie, die angeblich nur von einem arbeitnehmer in der untersten lohngruppe ernaehrt wird. alle untersuchungen zeigen, dass es so etwas praktisch nicht gibt. das haushaltseinkommen ist zum beispiel durch nebentaetigkeit der ehefrau und lehrgeld von kindern regelmaessig sehr viel hoeher als jene etwa 1.800 mark nettolohn plus kinder- und wohngeld, die der angebliche alleinernaehrer monatlich nachhause bringt. das alles wird unter den tisch gekehrt. es gibt also gar keinen grund, den lohnabstand zu vergroessern. umgekehrt wird schon eher ein schuh daraus. aber die koalition sucht ja schon lange ihr sparziel ausgerechnet bei den benachteiligten dieser gesellschaft - vornehmlich bei arbeitslosen und sozialhilfeempfaengern, deren zahl in ihrer regierungszeit drastisch gestiegen ist. statt die opfer ihrer offensichtlich gescheiterten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitik zu bestrafen, sollten kanzler kohl und seine mitstreiter mehr energien darauf verwenden, armut und arbeitslosigkeit erfolgreicher als bisher zu bekaempfen."

ddpADN

302055 Aug 1995