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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 12.02.1996, 10:17 Uhr.

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Ratgeber/Pflege
Kurzzeitpflege: Kasse übernimmt pflegebedingte Kosten

Wuppertal (dts Nachrichtenagentur/ddpADN). Im Rahmen der Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit, eine vollstationäre Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Diese kommt unter anderem in Ausnahme- oder Krisensituationen in Betracht, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Wird die Krisensituation zum Beispiel durch den Ausfall der Pflegeperson wegen Krankheit hervorgerufen, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege nur, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat, wie die Barmer Ersatzkasse mitteilte. Die Barmer-Pflegekasse stelle in diesem Fall für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr bis zu 2.800 Mark für pflegebedingte Aufwendungen zur Verfügung. Unterkunft und Verpflegung oder besondere Zusatzleistungen müßten vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Reichen die Eigenmittel hierfür nicht aus, könne beim Sozialhilfeträger finanzielle Unterstützung beantragt werden.

Wer stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, sollte sich vorher unbedingt mit der für ihn zuständigen Barmer-Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Dort wird man über die Höhe der Leistungen durch die Pflegekasse informiert, damit vor Beginn der vollstationären Kurzzeitpflege deutlich wird, welche Kosten zu Lasten des Privatkontos zu Buche schlagen.

wsd/jor

120917 Feb 1996