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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 22.03.1996, 10:13 Uhr.

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Agrar/Umwelt/Abbrennen
Verbrennen von Gras und Buschwerk umweltschädlich und verboten

Bonn (dts Nachrichtenagentur/ddpADN). Als gefährlich und umweltschädlich hat das Bundeslandwirtschaftsministerium das im Frühjahr noch des öfteren zu beobachtende Abbrennen von trockenem Gras und Buschwerk an Feldrändern und Böschungen verurteilt. Dieses sogenannte Flämmen vernichte wichtige Lebensräume vieler Pflanzen- und Tierarten und sei deshalb in allen Bundesländern verboten, heißt es in einer vom Ministerium am Freitag in Bonn veröffentlichten Mitteilung. Das Feuer könne außerdem zu Waldbränden führen.

Ausnahmen vom Flämm-Verbot seien daher nur aus wichtigen Gründen möglich, betont das Ministerium. Verstöße würden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Besonders betroffen vom Abbrennen seien flachwurzelnde Pflanzen sowie Vögel, Kleintiere und Bodenorganismen. Das Ausbreiten von tiefwurzelnden und ausläufertreibenden Holzarten wie Ginster und Schlehe, das mit dem Flämmen vielfach verhindert werden solle, werde dadurch im Gegenteil gefördert.

hpn/hwa

220913 Mar 1996