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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 12.11.1996, 10:40 Uhr.

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Ratgeber/Teilzeit/Urteil
Teilzeitkräfte mit Anspruch auf volle Jubiläumszuwendung

Bonn (dts Nachrichtenagentur/ddpADN). Auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf volle Jubiläumszuwendungen nach Paragraph 39 des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) West und Ost. Das berichtet das DBB-Magazin des Deutschen Beamtenbundes unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az: 10 AZR 618/95).

Die derzeitige Regelung, nach der nicht vollbeschäftigte Angestellte die Jubiläumszuwendung lediglich entsprechend dem Anteil ihrer Arbeitszeit an der Regelarbeitszeit erhalten, verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Beschäftigungsförderungsgesetz. Danach dürfen Arbeitgeber Teilzeitkräfte und Vollzeitbeschäftigte nur dann unterschiedlich behandeln, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen. Das sei bei einer Jubiläumszuwendung, die eine Belohnung für besondere Treue zum Arbeitgeber darstellt, nicht der Fall.

wsd/tba

120940 Nov 1996