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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 22.10.1996, 12:21 Uhr.

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ddp/ADN0158 4 pl 203

bln/pl/Prozeß/Hochschulen/Studiengänge
(Ausführlich ddp/ADN 0144 pl) Aufhebung der Studiengänge Zahnmedizin und Pharmazie nichtig

Berlin (dts Nachrichtenagentur/ADN-bln). Die durch das Berliner Haushaltsstrukturgesetz beschlossene Aufhebung der Studiengänge Zahnmedizin an der Freien Universität und Pharmazie an der Humboldt-Universität ist nichtig. Das Berliner Verfassungsgericht gab am Dienstag einer von PDS und Bündnis 90/Die Grünen angestrengten Normenkontrollklage gegen die entsprechenden Teile des Gesetzes in vollem Umfang statt.

Das Gericht sah vor allem das in der Landesverfassung verbürgte Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verletzt. Damit existieren beide Studiengänge weiter. Das Urteil fiel mit sechs zu drei Stimmen.

Nach Darstellung des Gerichts erhielten die Hochschulen nicht in dem verfassungsrechtlich erforderlichen Umfang das Recht, ihre Positionen darzustellen und Alternativvorschläge zu unterbreiten. Das Haushaltsstrukturgesetz war innerhalb eines Monats in das Abgeordnetenhaus eingebracht, beraten und mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD verabschiedet worden.

Die Hochschulen dürften in Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung einbezogen werden, betonte das Gericht ausdrücklich. Sie könnten von Staat und Gesellschaft nur verlangen, was finanziell möglich sei. Auch welche Sparmaßnahmen in Betracht kommen, entscheide der Gesetzgeber. Dabei müßten jedoch die Belange von Wissenschaft, Forschung und Lehre hinreichend ermittelt und abgewogen werden.

Die Grünen sprachen in einer ersten Reaktion von einer "deftigen Ohrfeige" für den Gesetzgeber. Der Schnellschuß sei nach hinten losgegangen.

lun/muc

221021 Oct 1996