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Sie sehen hier eine historische Nachrichtenmeldung der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") vom 08.07.1996, 15:22 Uhr.

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Werften/Vulkan/Hennemann
Hennemann-Verteidigung legte Haftbeschwerde ein

Bremen (dts Nachrichtenagentur/ddpADN). Die Verteidigung von Ex-Vulkan-Chef Friedrich Hennemann hat gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Bremen Beschwerde eingelegt. Wie die Justizpressestelle der Hansestadt am Montag mitteilte, wird die 38seitige Haftbeschwerde von der Staatsanwaltschaft Bremen geprüft und mit einem Antrag dem Amtsgericht Bremen zugeleitet. Der Haftbefehl gegen Hennemann war am 20. Juni wegen des dringenden Tatverdachts der Untreue erlassen worden.

Das Amtsgericht habe zu entscheiden, ob der Haftbefehl gegen Hennemann aufgehoben oder gegen mögliche Auflagen außer Vollzug gesetzt werden solle, hieß es. Das Amtsgericht könne den Vorgang zur Entscheidung auch an das Landgericht weitergeben. Sollte das Landgericht Bremen die Haftbeschwerde als unbegründet verwerfen, könnte der Beschuldigte mit weiterer Beschwerde das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen anrufen. Dieses würde nach Antragstellung durch die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden. Dieselbe Möglichkeit hätte die Staatsanwaltschaft Bremen, falls das Landgericht Bremen den Beschuldigten freilassen sollte. Das Haftbeschwerdeverfahren könne unter Umständen bis zu zwei Wochen dauern, hieß es.

Hennemann war im Juni nach einer Durchsuchungsaktion gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Vulkan AG in seiner Bremer Wohnung festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, rund 850 Millionen Mark öffentlicher Gelder, die eigentlich für die früher zum Verbund gehörenden Ost-Werften gedacht waren, veruntreut zu haben.

Hennemann hatte am Wochenende erneut alle Vorwürfe bestritten. Er und seine Vorstandskollegen seien "nicht verantwortlich für den unnötigen Konkurs", sagte er dem Münchener Nachrichtenmagazin "Focus". Das sei belegbar. Eine neutrale und sachverständige Prüfung werde ergeben, daß der Vulkan seine vertraglichen Pflichten voll erfüllt habe. Hennemanns Anwalt, Hanns W. Feigen, hatte in einem Zeitungsinterview erklärt, es gebe keine Haftgründe wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Außerdem liege kein dringender Tatverdacht vor.

lmv/bei/hoe

081322 Jul 1996